FAMILIENRECHT – IHRE ANWÄLTE IN TORONTO
Rechtsvertretung im Familienrecht von Ontario
Der steigende Umfang grenzüberschreitender Fragen im Familienrecht hat eine Ausdehnung der Rolle eines Rechtsanwalts zur Folge. Bei Polten & Associates versetzt uns unserer einzigartiger internationaler Hintergrund in die Lage, Ihnen in einer Vielzahl von familienrechtlichen Fragen beizustehen und Sie zu vertreten.
Kanadische und grenzüberschreitende Dienstleistungen im Familienrecht
Unsere Rechtsanwälte sprechend fließend Englisch und Deutsch, und unsere beiden Rechts- und Verwaltungsassistenten, die deutsche Muttersprachler sind, haben Zugang zu unserem Netzwerk aus Anwaltskanzleien und Rechtspraktikern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Wir verfügen über die notwendige Erfahrung, um sowohl englischsprachige als auch deutschsprachige Einzelpersonen und Familien in einem weiten Feld familienrechtlicher Fragen zu unterstützen, darunter:
- Trennung und Scheidung
- Vermögensaufteilung
- Ehegattenunterhalt
- Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt für Kinder
Unter der Leitung des Gründers unserer Kanzlei – Eric P. Polten – wurden die folgenden Beiträge über oder mit Bezug zu grenzüberschreitenden familienrechtlichen Fragen verfasst:
- Überblick und Vergleich des Kanadischen und des Deutschen Scheidungsrecht
- Kanadische und Deutsche Nachlassplanung und das Kollisionsrecht
- Ein Überblick über das Erbrecht mit internationalem Bezug zu Deutschland und Kanada
- Deutsches und kanadisches Immobilienrecht – ein Ländervergleich
Familienrechtliche Fragen können bedeutende Auswirkungen auch auf andere Lebensbereiche haben, darunter das Wirtschafts- und das Geschäftsleben. Aufgrund unseres weitreichenden rechtlichen Hintergrundes und unserer laufenden beruflichen Verbindungen in den deutschsprachigen Ländern verfügen wir über die besondere Erfahrung und Expertise, die für den Umgang mit Ihren spezifischen familienrechtlichen Anliegen erforderlich ist.
Beispielsfall
Kürzlich haben wir die Interessen einer Frau vertreten, welche nach der Trennung von ihrem langjährigen Lebenspartner keinen finanziellen Ausgleich erhalten hatte. Nachdem wir gegen den Lebenspartner Klage erhoben hatten, konnten wir zu Gunsten unserer Mandantin einen Vergleich aushandeln, welcher eine erhebliche finanzielle Entschädigung für unsere Mandantin vorsah. Die Besonderheit dieses Falles lag darin, dass das kanadische Recht im Gegensatz zum deutschen Recht auch bei der Trennung unverheirateter Lebensgefährten unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Ausgleich vorsieht.
Kontaktieren Sie uns für mandantenbezogene und lösungsorientierte Dienstleistungen
Um mehr über unsere familienrechtliche Tätigkeit zu erfahren oder über Ihre individuellen Bedürfnisse mit einem erfahrenen Rechtsanwalt zu diskutieren, rufen Sie uns an, innerhalb von Toronto unter 647-724-4175 oder von außerhalb gebührenfrei unter 1-866-322-6521.