Nichteheliche Partnerschaftsvereinbarung

Nichteheliche Partnerschaftsvereinbarung

Verständnis einer nichtehelichen Partnerschaftsvereinbarung

Es kann in bestimmten Fällen schwierig sein, Ihre Rechte hinsichtlich des gemeinsamen Vermögens und Unterhaltsverpflichtungen zu bestimmen im Falle der Beendigung einer nichtehelichen Gemeinschaft. Da nichtehelichen Paaren im Vergleich zu verheirateten Paaren nicht die gleichen Rechte zustehen, kann eine Partnerschaftsvereinbarung eine verständliche und effektive Lösung beinhalten.

Polten & Associates können Ihnen bei der Erstellung einer Partnerschaftsvereinbarung helfen und verständliche und effektive Lösungen erarbeiten. Wir sind Ihnen gerne behilflich bei der Erarbeitung von Bedingungen, die Ihnen und Ihrem Partner von Nutzen sind.

Erstellung einer effektiven Partnerschaftsvereinbarung

Die Erarbeitung einer Partnerschaftsvereinbarung unterscheidet sich von einem Ehevertrag in vielen Punkten. Lebensgefährten haben keine automatischen Rechte bei der Verteilung des gemeinsamen Hauses. Wie erfolgt die Aufteilung eines Hauses, das durch ein Paar gemeinsam erworben worden ist? Wie ist die Rechtslage, wenn das Paar zusätzlich ein Grundstück im Ausland besitzt?

Wir können Ihnen erklären und verständlich erläutern, nach welchen Grundlagen das Vermögen verteilt wird. Wir sind Ihnen behilfleich bei der Erarbeitung einer Partnerschaftsvereinbarung, die Ihren Bedürfnissen entspricht und erläutern Ihnen, welche Bedingungen nicht durchsetzbar sind. Wir werden Ihnen auch helfen entsprechende Regelungen in Bezug auf Vermögen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu entwerfen.

Positive Denkweise

Am Anfang einer Beziehung ist die Partnerschaft typischerweise froh und ausgeglichen, um entsprechende faire Bestimmungen für die Zukunft zu berücksichtigen. Im Falle einer Trennung ist in vielen Fällen eine solche Betrachtungsweise unterschiedlich und kann sich in vielen Fällen unterscheiden. Aus diesem Grunde raten wir nur durchsetzbare Partnerschaftsvereinbarungen zu entwerfen.

Unser Ziel ist es, zu gewährleisten, dass die entsprechenden Vertragsbedingungen fair und durchsetzbar sind. Auf Grund unserer 25-jährigen Erfahrung sind wir in der Lage Ihnen zu helfen und in der Zukunft anfechtbare Regelungen zu vermeiden.

Konsultieren Sie heute unsere Rechtsanwälte

Polten & Associates können Ihnen behilflich sein bei der Erarbeitung einer Partnerschaftsvereinbarung.

Rufen Sie uns an unter 647-724-4175 oder gebührenfrei unter 866-3226-521 oder kontaktieren Sie uns mit unserem Onlineformular.

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