Internationale Besteuerung
Beratung in komplexen Fällen internationaler Besteuerung
Um Fragen der internationalen Besteuerung einschätzen zu können, muss zuerst das anwendbare Recht für die Besteuerung bestimmt werden. Internationale Besteuerung ist abhängig vom Wohnsitz, Vermögensort und Einkommen, das in verschiedenen Ländern erzielt wird.
Polten & Associates helfen Ihnen bei der Bestimmung des anwendbaren Rechts und beraten Sie in Bezug auf Ihre Optionen.
Unser umfangreiches Wissen der zwischenstaatlichen Abkommen zwischen Kanada, Deutschland, Österreich und der Schweiz ist wesentlich, um die einschlägigen Steuerbestimmungen in Ihrer Situation anzuwenden.
Befreiung von der Doppelbesteuerung
Doppelbesteuerung ist einer der kompliziertesten und umstrittesten Bereiche des Steuerrechts. Doppelbesteuerung liegt in den Fällen vor in denen eine bestimmte Steuer zweimal gezahlt wird, zum Einen im nationalen Geltungsbereich und zum Anderen im Internationalen Geltungsbereich. Dies kann in vielen Bereichen Anwendung finden:
- Wohneigentum
- Geschäftserweiterung
- Familien und Erbrecht
- Unternehmensgewinne oder Einkommen
Wir können Ihnen erklären auf welcher Grundlage jedes Land eine Besteuerung durchführt und deren Notwendigkeit bestimmen. Wir werden Sie über Strategien beraten und sofern möglich entsprechende Erklärungen anfechten bzw. Wiederlegen. Unsere Erfahrung ist Ihnen dabei behilflich zu sein, eventuelle Befreiungsbestimmungen in Kanada und in Deutschland zu nutzen.
Deutsche Übersetzungen
Zusätzlich zu unserem umfangreichen Wissen des Steuerrechts in Kanada, Deutschland, Österreich und der Schweiz sind wir auch eine zweisprachige Kanzlei.
Wir sind Ihnen behilflich bei der Überstzung komplizierter Steuerdokumente. Wir setzen unsere Fähigkeiten zur Lösung der Probleme ein, die aus der Nichtbeachtung nationaler und internationaler Steuervorschriften hervorgerufen worden sind.
Wir beraten bei der Bearbeitung allgemeiner Steuerangelegenheiten und bei Rechtsstreitigkeiten.
Diskutieren Sie Ihre Steuerangelegenheit mit einem Rechtsanwalt
Sollten Sie Fragen zum internationalen Steuerrecht haben und dessen Anwendung wenden Sie sich bitte an uns.
Rufen Sie uns an unter 647-724-4175 oder gebührenfrei unter 866-3226-521 oder kontaktieren Sie uns mit unserem Online-Formular.
Die Tätigkeitsschwerpunkte