Kindesentführung

Kindesentführung

Ihre Rechte in Fällen der Kindesentführung

Wenn Kinder ohne die Zustimmung des anderen Elternteiles in das Ausland mitgenommen werden, kann dies ein Fall einer Kindesentführung sein. Dies kann in verschiedenen Situationen entstehen, zum Beispiel wenn die Eltern getrennt leben oder das Land verlassen.
Polten & Associates haben Erfahrung bei der schnellen und sicheren Konfliktbewältigung. Mit Hilfe von Polten & Associates können Sie bestimmen:

  • Rechte bei der Kindesrückführung
  • Einhaltung der rechtlichen Verfahrensweisen
  • Zustimmungsrechte

Bestimmung der Zuständigkeit und Zustimmung

In den Fällen einer Kindesentführung ist es notwendig die Zuständigkeit des Gerichtes zu prüfen. Weiterhin ist bedeutsam festzustellen ob ein Elternteil die Zustimmung gegeben hat, dass das Kind das Land verlassen kann. Unter normalen Umständen hat das Gericht des Landes Zuständigkeit, in welchem das Kind wohnhaft ist. Dies ist jedoch nicht in allen Fällen ausschlaggebend und es ist daher massgeblich die Zuständikeit herauszufinden in den Fällen, in denen das örtliche Gericht nicht zuständig ist.
Auch die Zustimmung eines Elternteiles ist von wesentlicher Bedeutung. Polten & Associates können Ihnen dabei helfen.

Beilegung von internationalen Fällen der Kindesentführung

In Situationen, in denen ein Elternteil in Kanada lebt und der andere Elternteil im Ausland, müssen beide Elternteile die Zustimmung bezüglich des Wohnortes des Kindes geben. Mit unserer 25 jährigen Erfahrung können wir Ihnen in Fällen der Kindesentführung helfen.
Wir besitzen eine tiefgründiges Verständniss der Haager Konvention – einer Vereinbarung zwischen verschiedenen Ländern bei der Frage der Kindesentführung. Wir wenden unsere Kenntnis der Konvention bei der Umsetzung der Bestimmung an, um das Kind auf schnelle Weise wieder zurückzuführen.

Erhalten Sie eine rechtliche Beratung in Fällen der Kindesentführung

Sollten Sie Bedenken haben, dass Ihr Partner oder ihr ehemaliger Partner das Kind aus seinem Zuhause weggenommen hat, ohne die Absicht es wieder zurückzubringen, könnte ein Fall einer Kindesentfährung vorliegen.
Rufen Sie uns an unter 647-724-4175 oder gebührenfrei unter 866-3226-521 oder kontaktieren Sie uns mit unserem Onlineformular.

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