Erbrecht

Testamente und Nachlasssachen Ihre Rechtsanwälte in Toronto

Wir vertreten kanadische und deutsche Mandanten in Ontario und bieten rechtssystemübergreifende Dienste für Deutschland und Kanada

Polten & Associates verfügen über eine 20-jährige Erfahrung in den Bereichen der Erbschaftsplanung, Nachlassverwaltung und den daraus resultierenden Rechtsfragen im Großraum Toronto. Weiterhin bieten wir Nachlassverwaltern rechtliche Unterstützung und, wenn notwendig, auch Hilfe bei Rechtsstreitigkeiten an, welche aus heimischen oder grenzüberschreitenden Fällen erwachsen können.

Nachlassverwaltung ist wichtiger als je zuvor

Bei Rechtsnachfolge und Erbschaft steht viel auf dem Spiel. Für Einzelpersonen, Familien und ihre Erben ist es unverzichtbar, alle mit dem Ende des Lebens verbundenen rechtlichen Angelegenheiten rechtlich fundiert und klar verständlich vorzubereiten.

Unsere Rechtsanwälte bieten unseren Mandanten den bestmöglichen und kosteneffektivsten Service an hinsichlich der vielen Fragen, welche sich aus Testaments- und Nachlassangelegenheiten ergeben können, wie z.Bsp.:

Grenzübergreifende Nachlassplanung, Nachlassverwaltung und damit verbundene Rechtsstreitigkeiten

Wenn Sie eine Nachricht aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz vom Tod eines geliebten Menschen erhalten, kann dies den Beginn eines verwirrenden, komplizierten und hektischen Prozesses darstellen. Für Sie ist jedoch wichtig, dass mit dem Nachlass sorgfältig umgegangen wird und alle rechtmäßigen Erben den ihnen zustehenden Anteil auch tatsächlich erhalten.

Gemeinsam mit unserem Netzwerk aus Juristen in Deutschland helfen wir Ihnen dabei, Ihre Rechte zu schützen und stellen sicher, dass die Wünsche der von Ihnen geliebten Menschen ordnungsgemäß in die Tat umgesetzt werden, ohne dass Sie Kanada dafür verlassen müssen.

Umgekehrt benötigen auch Deutsche, die vom Tod eines geliebten Menschen in Ontario oder einer anderen Common-Law-Provinz in Kanada erfahren, rechtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt, der sich sowohl mit der deutschen als auch mit der kanadischen Rechtskultur auskennt und der berechtigt ist, Sie rechtlich in Kanada zu vertreten.

Beispielsfall für grenzüberschreitende Nachlassstreitigkeiten

Einer unserer Mandanten war in einen langjährigen Rechtsstreit mit einem deutschen Beklagten verwickelt. Der deutsche Beklagte verstarb jedoch bevor der Rechtsstreit beigelegt werden konnte, was aufgrund des in diesem Fall einschlägigen Rechts der Provinz Ontario dazu führte, dass der Rechtsstreit bis zur Ernennung eines Testamentsvollstreckers in Ontario durch das Gericht von Gesetzes wegen ausgesetzt wurde. Unabhängig vom Wohnort der Erben des verstorbenen Beklagten in Deutschland war es unserer Kanzlei möglich, einen geeigneten Kandidaten für das Amt des Testamentsvollstreckers in Ontario zu finden, welcher sich auch bereit erklärte, dieses Amt zu übernehmen. Dies hatte zur Folge, dass der Rechtsstreit nunmehr mit zwei Beteiligten aus der Provinz Ontario, unserem Mandanten auf der einen und dem Testamentsvollstrecker auf der anderen Seite, weitergeführt werden konnte.

In diesem Rechtsstreit erwirkten wir in der Folgezeit ein Urteil zu Gunsten unseres Mandanten gegen den Testamentsvollstrecker in seiner Eigenschaft als Vermögensverwalter , welchem nach dem Recht der Provinz Ontario eine eigenständige Rechtspersönlichkeit zukommt. Die Schwierigkeit des Falles bestand nunmehr darin, dieses Urteil gegen den Testamentsvollstrecker in Deutschland anerkennen zu lassen, da sich das Erbe in Deutschland befand und das Urteil gegen den Testamentsvollstrecker daher in dieses sich in Deutschland befindliche Erbe vollstreckt werden musste. Wir haben unseren Mandanten daher insoweit an eine der Partnerkanzleien unseres umfangreichen deutschen Netzwerkes verwiesen. Im Laufe des Anerkennungsverfahrens wurde unser Mandant in letzter Instanz auch vor dem Bundesgerichtshof vertreten, welcher die Anerkennung des in Ontario gefällten Urteils bestätigte und den Weg für die Vollstreckung des kanadischen Urteils in Deutschland ebnete (vgl. BGH, Hinweisbeschluss v. 17. Juli 2008, Az.: IX ZR 150/05).

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte

Kontaktieren Sie uns innerhalb von Toronto unter 647-724-4175 oder von außerhalb unter 1-866-322-6521.

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